Kanzlei
Kompetenz und Klarheit
im Bau- und Wohnrecht
Ihr Erfolg steht bei uns im Mittelpunkt – maßgeschneiderte Strategien für Ihre rechtlichen Ziele.
Bei uns stehen Ihre Interessen an erster Stelle. Wir entwickeln individuelle Lösungen, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten sind, und setzen diese mit Engagement und Fachkompetenz um.
Ob bundesweit oder lokal – mit unserer Kanzlei im Herzen Fritzlars sind wir tief in der Region Nordhessen sowie rund um Kassel und Göttingen verwurzelt. Kontaktieren Sie uns noch heute mit Ihrem Anliegen, und wir kümmern uns um den Rest.
Ihr Ansprechpartner –
Marcus Kretschmer
Fachanwalt für Bau- & Architektenrecht
T +49 5683 92 49 321
E info@kanzleikretschmer.de
Bau- und Architektenrecht
Sicher bauen – Baubegleitende Rechtsberatung
Rechtssichere Begleitung bei Bauprojekten, Verträgen und Streitigkeiten – für Bauherren, Architekten und Unternehmer.
Wohn- und Mietrecht
Klare Verhältnisse – von der Anmietung bis zur Kündigung
Ob Miete, Kündigung oder Mängel – rechtliche Unterstützung für Vermieter und Mieter aus einer Hand.
FAQ
Häufig gefragt –
Klar beantwortet
Bau- und Architektenrecht
In der Regel haftet der ausführende Unternehmer – abhängig vom Vertrag und der Beweislage.
Setzen Sie Ihrem Vertragspartner eine schriftliche Frist verbunden mit der Aufforderung zur Leistungserfüllung. Bei fruchtlosem Fristablauf sollten Sie weitere Ansprüche anwaltlich prüfen lassen.
Der Architekt haftet womöglich als Gesamtschuldner mit dem ausführenden Unternehmen. Vor einer Zahlung sollten Sie Ihre Ansprüche anwaltlich prüfen lassen.
Wohn- und Mietrecht
Grundsätzlich bei Zahlungsverzug (§ 543 BGB), einer vertraglichen Vereinbarung oder schwerwiegenden Pflichtverletzungen des Mieters (§§ 543, 568ff. BGB). Um unerwünschte Folgen zu vermeiden, sollten Sie vor einer Kündigung unbedingt anwaltlichen Rat einholen.
Wenn Sie die Ankündigung einer Mietminderung erhalten haben, prüfen Sie deren Berechtigung. Sollten Mängel an der Mietsache vorliegen, müssen Sie diese womöglich beseitigen. Bei unberechtigten Minderungen setzen wir Ihre Ansprüche gerne für Sie durch.
Ein Verfahren über die Kündigung eines Mieters kann mehrere Monate bis Jahre dauern. Dies liegt an den grundsätzlich Mieterfreundlichen Regelungen des bürgerlichen Gesetzbuches. Aus diesem Grund versuchen wir abseits solcher Verfahren den Mieter zum Umzug zu bewegen.
Ihr Anliegen verdient Klarheit –
Nehmen Sie Kontakt auf!
MARCUS KRETSCHMER
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und
Architektenrecht
T +49 5683 92 49 321
E info@kanzleikretschmer.de
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