Kompetenz und Klarheit
im Bau- und Wohnrecht

Kanzlei

Kompetenz und Klarheit
im Bau- und Wohnrecht

Ihr Erfolg steht bei uns im Mittelpunkt – maßgeschneiderte Strategien für Ihre rechtlichen Ziele.

Bei uns stehen Ihre Interessen an erster Stelle. Wir entwickeln individuelle Lösungen, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten sind, und setzen diese mit Engagement und Fachkompetenz um.

Ob bundesweit oder lokal – mit unserer Kanzlei im Herzen Fritzlars sind wir tief in der Region Nordhessen sowie rund um Kassel und Göttingen verwurzelt. Kontaktieren Sie uns noch heute mit Ihrem Anliegen, und wir kümmern uns um den Rest.

Ihr Ansprechpartner –
Marcus Kretschmer

Fachanwalt für Bau- & Architektenrecht

T +49 5683 92 49 321
E info@kanzleikretschmer.de

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Bau- und Architektenrecht

Sicher bauen – Baubegleitende Rechtsberatung

Rechtssichere Begleitung bei Bauprojekten, Verträgen und Streitigkeiten – für Bauherren, Architekten und Unternehmer.

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Wohn- und Mietrecht

Klare Verhältnisse – von der Anmietung bis zur Kündigung

Ob Miete, Kündigung oder Mängel – rechtliche Unterstützung für Vermieter und Mieter aus einer Hand.

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FAQ

Häufig gefragt –
Klar beantwortet

Bau- und Architektenrecht

In der Regel haftet der ausführende Unternehmer – abhängig vom Vertrag und der Beweislage.

Der Architekt haftet womöglich als Gesamtschuldner mit dem ausführenden Unternehmen. Vor einer Zahlung sollten Sie Ihre Ansprüche anwaltlich prüfen lassen.

Wohn- und Mietrecht

Grundsätzlich bei Zahlungsverzug (§ 543 BGB), einer vertraglichen Vereinbarung oder schwerwiegenden Pflichtverletzungen des Mieters (§§ 543, 568ff. BGB). Um unerwünschte Folgen zu vermeiden, sollten Sie vor einer Kündigung unbedingt anwaltlichen Rat einholen.

Wenn Sie die Ankündigung einer Mietminderung erhalten haben, prüfen Sie deren Berechtigung. Sollten Mängel an der Mietsache vorliegen, müssen Sie diese womöglich beseitigen. Bei unberechtigten Minderungen setzen wir Ihre Ansprüche gerne für Sie durch.

Ein Verfahren über die Kündigung eines Mieters kann mehrere Monate bis Jahre dauern. Dies liegt an den grundsätzlich Mieterfreundlichen Regelungen des bürgerlichen Gesetzbuches. Aus diesem Grund versuchen wir abseits solcher Verfahren den Mieter zum Umzug zu bewegen.

Ihr Anliegen verdient Klarheit –
Nehmen Sie Kontakt auf!

MARCUS KRETSCHMER
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und
Architektenrecht

T +49 5683 92 49 321
E info@kanzleikretschmer.de

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