Die Nachfrage nach Photovoltaikanlagen boomt – doch nicht jeder Anbieter arbeitet seriös. Was betroffene Kunden jetzt rechtlich tun können.
Photovoltaik in Deutschland: Chancen und Risiken
Die Energiewende schreitet voran, und immer mehr Hausbesitzer setzen auf eine eigene Photovoltaikanlage (PV-Anlage), um Stromkosten zu senken und nachhaltiger zu leben. Doch während Förderprogramme und technologische Fortschritte den Ausbau erleichtern, häufen sich auch Beschwerden über unseriöse Anbieter. Ein prominentes Negativbeispiel: Die Seitz Energie GmbH, die mit betrügerischen Geschäftspraktiken Kunden in ganz Deutschland in Schwierigkeiten gebracht hat.
PV-Anlage bestellt – doch die Fertigstellung bleibt aus
Zahlreiche Kunden berichten davon, dass ihre Photovoltaikanlage trotz bereits geleisteter Anzahlung oder vollständiger Bezahlung nicht oder nur teilweise geliefert und installiert wurde. In anderen Fällen wurden minderwertige Komponenten verbaut oder es fehlt jeglicher technischer Support. Die Seitz Energie GmbH ist dabei nicht die einzige Firma, die Kunden mit leeren Versprechen täuscht – doch ihr Vorgehen steht exemplarisch für ein wachsendes Problem in der Branche.
Werkvertrag oder Werklieferungsvertrag? Warum die rechtliche Einordnung entscheidend ist
Ein zentrales Thema bei Streitigkeiten um die Fertigstellung einer PV-Anlage ist die rechtliche Einordnung des Vertragsverhältnisses. Wurde ein Werkvertrag abgeschlossen oder handelt es sich um einen Werklieferungsvertrag?
- Bei einem Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB) schuldet der Anbieter ein funktionierendes Gesamtergebnis – also die komplette, betriebsbereite PV-Anlage.
- Ein Werklieferungsvertrag (§ 650 BGB) hingegen kombiniert Kauf- und Werkvertragsrecht – insbesondere dann, wenn ein Unternehmer dem Kunden eine neu hergestellte Sache liefert und montiert.
Schwerpunkttheorie: Wann gilt Kaufrecht, wann Werkvertragsrecht?
Gerade bei kleineren PV-Anlagen ist oft unklar, ob Kauf- oder Werkvertragsrecht gilt. Hier greift die sogenannte Schwerpunkttheorie. Sie prüft, ob der Fokus des Vertrags eher auf der Lieferung der Komponenten (Kaufrecht) oder auf der Montage und Herstellung einer betriebsbereiten Anlage (Werkrecht) liegt. In vielen Fällen kleinerer Anlagen überwiegt der Kaufcharakter – was bedeutet, dass das Kaufrecht nach §§ 433 ff. BGB Anwendung findet. Das hat konkrete Auswirkungen auf Gewährleistungsansprüche und Rücktrittsrechte.
Rechtzeitig handeln – sonst droht der Verlust von Ansprüchen
Wichtig für betroffene Kunden: Wer zu lange zögert, riskiert den Verlust wichtiger Rechte. Eine schnelle rechtliche Einordnung und ggf. die Durchsetzung von Gewährleistungs- oder Rückzahlungsansprüchen sind entscheidend. Bei Betrugsverdacht – wie im Fall der Seitz Energie GmbH – sollte auch eine Strafanzeige in Betracht gezogen werden.
Achtung vor jungen, unerfahrenen Anbietern
Viele der problematischen Anbieter sind relativ neu auf dem Markt. Sie locken mit aggressiver Werbung, scheinbar günstigen Preisen und schnellen Lieferzeiten – und enttäuschen dann durch Verzögerungen, mangelhafte Leistungen oder vollständige Nichterfüllung. Betroffene Kunden sollten sich nicht scheuen, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und sich frühzeitig über ihre Ansprüche zu informieren.
Fazit: Verbraucherrechte kennen und durchsetzen
Der Markt für Photovoltaikanlagen ist in Bewegung – nicht nur im positiven Sinne. Umso wichtiger ist es für Verbraucher, Verträge sorgfältig zu prüfen, Anbieter zu recherchieren und ihre Rechte zu kennen. Im Streitfall kann eine rechtliche Einordnung anhand der Schwerpunkttheorie helfen, die richtige Anspruchsgrundlage zu finden – und gegen betrügerische Anbieter wie die Seitz Energie GmbH konsequent vorzugehen.
Rechtsprechung zur Abgrenzung Werkvertrag und Werklieferungsvertrag:
- BGH, Urteil vom 11. Februar 2010 – VII ZR 149/09: Zur Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Werklieferungsvertrag bei der Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen.
- BGH, Urteil vom 19. Dezember 2013 – VII ZR 369/12: Weitere Ausführungen zur Abgrenzung und den damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen.
Weitere Informationen zur Seitz Energie GmbH:
- Verbraucherzentrale Niedersachsen – Seitz Energie GmbH: Fragwürdige Geschäftspraktiken
- Top Agrar – Vorwurf der Abzocke im Wert von 10.000 € gegen die Seitz Energie GmbH
- Hildesheimer Allgemeine – Photovoltaik-Betrugsmasche: Landgericht Hildesheim fällt nach Klage eines Alfelders erstes Urteil
Lassen Sie sich nicht täuschen – wir setzen Ihre Rechte durch
Wenn Sie Opfer eines unseriösen Anbieters im Bereich Photovoltaik geworden sind – etwa durch die Seitz Energie GmbH – sollten Sie Ihre Rechte nicht ungenutzt lassen. Ob nicht fertiggestellte PV-Anlage, untergeschobene Verträge oder verweigerte Rückzahlungen: Unsere Kanzlei ist auf genau solche Fälle spezialisiert.
Wir vertreten Mandanten in Fritzlar, Kassel, Göttingen und ganz Deutschland. Durch unsere Erfahrung im Vertrags- und Verbraucherrecht – insbesondere im Bereich Photovoltaik und erneuerbare Energien – setzen wir Ihre Ansprüche effizient und zielgerichtet durch, sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
Wir prüfen Ihren Vertrag, beraten Sie umfassend zu Werkvertrag oder Werklieferungsvertrag und helfen Ihnen, Schadensersatz oder Rückzahlungen durchzusetzen.