Ihr Fachanwalt für Baurecht in Göttingen – rechtliche Klarheit für Ihre Bauprojekte

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Experte für Baurecht Göttingen

Bauprojekte in Göttingen stellen alle Beteiligten vor große Herausforderungen – rechtlich, organisatorisch und technisch. Als erfahrener Ansprechpartner für Baurecht in Göttingen unterstützt Sie die Kanzlei Kretschmer mit fundierter juristischer Expertise und einem klaren Fokus auf Lösungen. Von der Vertragsgestaltung bis zur gerichtlichen Vertretung stehen wir Architekten, Bauherren und Unternehmern zur Seite.

Ihr Ansprechpartner –
Marcus Kretschmer

Fachanwalt für Bau- & Architektenrecht

T +49 5683 92 49 321
E info@kanzleikretschmer.de

Mehr Erfahren

Typische Probleme im Baurecht:

  • Unklare oder fehlerhafte Verträge
  • Baumängel und Streit um Beseitigungskosten
  • Terminüberschreitungen
  • Uneinigkeit bei Nachtragsforderungen
  • Unstimmigkeiten bei der Schlussrechnung
  • Zahlungsverzögerungen und Sicherheiten
Kontaktieren Sie uns jetzt – wir beraten Sie zuverlässig und diskret.

Regional verbunden, bundesweit tätig

Die 2025 gegründete Kanzlei Kretschmer bietet modernen Rechtsbeistand für Bau- und Architektenrecht. Unser Gründer, Rechtsanwalt Marcus Kretschmer, ist Spezialist für privates Baurecht, Werkvertragsrecht und Architektenrecht. Wir setzen auf praxisnahe Strategien und direkte Kommunikation – sowohl in Göttingen als auch deutschlandweit.

Ihr Anwalt für Baurecht direkt in Göttingen

Bauen ist regional – und genau deshalb ist es sinnvoll, auf eine Kanzlei mit Ortskenntnis zu setzen. Unsere Vertrautheit mit den lokalen Abläufen, Planungsbehörden und Gerichten in Göttingen sorgt für eine effiziente Fallbearbeitung und fundierte Entscheidungen.

Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin in Göttingen – schnell, unkompliziert und verbindlich.

Wie wir Ihnen helfen

Wir übernehmen für Sie:

Ob Einfamilienhaus, gewerbliches Projekt oder öffentliche Ausschreibung – wir bieten rechtliche Sicherheit für alle Projektphasen.

Kontaktieren Sie uns

Sie haben Fragen zu Ihrem Bauprojekt in Göttingen oder benötigen kurzfristige rechtliche Unterstützung? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir besprechen Ihr Anliegen vertraulich und entwickeln eine auf Ihre Situation zugeschnittene Lösung.

Rufen Sie uns an oder senden Sie uns Ihre Unterlagen für eine Ersteinschätzung – kostenlos und unverbindlich.

Kanzlei Kretschmer – Ihr Ansprechpartner für Baurecht in Göttingen.

Mit fundierter Erfahrung im privaten Baurecht stehen wir Bauherren, Architekten und Unternehmern aus Göttingen rechtlich zur Seite. Wir verstehen die branchenspezifischen Anforderungen und setzen Ihre Interessen konsequent durch.
In Göttingen und Umgebung zeigt sich immer wieder: Die rechtlichen Anforderungen an Bauprojekte sind hoch und ändern sich stetig. Unsere Kanzlei analysiert Ihre individuelle Situation, erkennt rechtliche Schwachstellen frühzeitig und entwickelt Lösungen, bevor es zu langwierigen Auseinandersetzungen kommt.

Lassen Sie Ihre Verträge prüfen, bevor es teuer wird – wir helfen Ihnen weiter. 

Leistungen unserer Kanzlei für verschiedene Zielgruppen

Als Fachkanzlei für Bau- und Architektenrecht bieten wir spezialisierte Beratung und Vertretung für:


Für Architekten und Planer:


Für Bauunternehmen und Generalunternehmer:

  • Vertragsprüfung und Nachtragsmanagement
  • Forderungsdurchsetzung bei Werklohnforderungen
  • Streitigkeiten bei Ausführungsfristen oder Behinderungen
  • Gewährleistungsrechtliche Auseinandersetzungen


Für Bauträger:


Für private und gewerbliche Bauherren:

  • Prüfung und Verhandlung von Bauverträgen
  • Begleitung während der Bauphase
  • Vertretung bei Mängeln oder Bauzeitverzögerung
  • Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz oder Rücktritt

Ob Sie Architekt, Bauunternehmer oder privater Bauherr sind: Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte rechtliche Unterstützung im gesamten Bauprozess.

Sie möchten Klarheit in Ihrem Bauvorhaben? Vereinbaren Sie jetzt eine Erstberatung – schnell und unkompliziert.

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Hinweis: Die digitale Mandatsanfrage stellt keine verbindliche Mandatsanfrage dar. Ein Mandatsverhältnis entsteht erst durch Abschluss eines separaten Mandatsvertrags.