Fachanwalt für Baurecht Fritzlar
Bauprojekte in Fritzlar verlangen neben technischem und wirtschaftlichem Know-how vor allem rechtliche Kompetenz. Die Kanzlei Kretschmer ist Ihre erfahrene Anlaufstelle für Baurecht in Fritzlar. Ob Bauherr, Architekt oder Unternehmer – wir unterstützen Sie mit praxisnaher juristischer Beratung und engagierter Vertretung bei allen bau- und architektenrechtlichen Fragestellungen.
Ihr Ansprechpartner –
Marcus Kretschmer
Fachanwalt für Bau- & Architektenrecht
T +49 5622 712 48 53
E info@kanzleikretschmer.de
Häufige rechtliche Probleme im Baurecht:
- Fehlerhafte oder unvollständige Bauverträge
- Baumängel und Auseinandersetzungen zur Mängelbeseitigung
- Bauverzögerungen und Behinderungen
- Streit um Nachtragsforderungen
- Konflikte bei der Abnahme
- Zahlungsstreitigkeiten und Sicherheiten
Unsere Kanzlei – Ihre Baujuristen vor Ort in Fritzlar
Die 2025 gegründete Kanzlei Kretschmer verbindet frischen Tatendrang mit umfassender Erfahrung im Baurecht, Werkvertragsrecht und Architektenrecht. Rechtsanwalt Marcus Kretschmer steht für pragmatische und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen – in Fritzlar wie bundesweit.
Warum eine Kanzlei in Fritzlar wählen?
Mit unserem Standort in der Nähe von Fritzlar bieten wir kurze Wege, persönliche Beratung und ein tiefes Verständnis für regionale Bau- und Rechtsbesonderheiten. Wir kennen die lokalen Gerichte und Gesetzeslagen – zu Ihrem Vorteil.
Buchen Sie jetzt einen Beratungstermin in Fritzlar – schnell und unkompliziert.Unsere Leistungen für Bauherren, Architekten und Unternehmen in Fritzlar
- Erstellung und Prüfung von Bau- und Architektenverträgen
- Rechtsbegleitung während der Bauausführung
- Durchsetzung und Abwehr von Werklohnforderungen und Mängelansprüchen
- Unterstützung bei Abnahmen, Nachtragsstreitigkeiten und Vertragskündigungen
- Außergerichtliche Konfliktlösungen und gerichtliche Vertretung
Kontaktieren Sie uns
Sie suchen eine kompetente rechtliche Beratung für Ihr Bauvorhaben in Fritzlar? Wir besprechen Ihr Anliegen vertraulich und erarbeiten eine passgenaue Lösung.
Rufen Sie uns an oder senden Sie uns Ihre Unterlagen für eine kostenfreie Ersteinschätzung.Kanzlei Kretschmer – Ihr Ansprechpartner für Baurecht in Fritzlar.
Unsere Kanzlei unterstützt Bauherren, Architekten und Unternehmen aus Fritzlar mit fundiertem Wissen im Werkvertragsrecht. Wir erkennen rechtliche Fallstricke und beraten Sie praxisorientiert, um Konflikte frühzeitig zu vermeiden.
Gerade in Fritzlar zeigt sich immer wieder: Bauverträge sind oft komplex und fehleranfällig. Wir prüfen Ihre Verträge gründlich und entwickeln individuelle Strategien zur Vermeidung von Streitigkeiten.
Ein klar formulierter Bauvertrag ist unerlässlich für den Erfolg Ihres Bauprojekts. Wir beraten Sie umfassend bei der Gestaltung und Prüfung Ihrer Verträge – so schützen Sie sich vor unklaren Leistungsbeschreibungen, unrealistischen Kostenplänen oder fehlenden Regelungen.
Erfahrungsgemäß basieren viele Streitigkeiten auf mangelhafter Vertragsgestaltung. Eine sorgfältige juristische Prüfung durch unsere Kanzlei kann Ihnen in Fritzlar und bundesweit teure Rechtsstreitigkeiten ersparen.
Leistungen unserer Kanzlei für unterschiedliche Zielgruppen in Fritzlar
Für Architekten und Planer:
- Gestaltung und Prüfung von Architektenverträgen
- Beratung zu Haftungsfragen und Urheberrecht
- Honorarabrechnung und Forderungsdurchsetzung
Für Bauunternehmen und Generalunternehmer:
- Prüfung und Management von Bauverträgen und Nachträgen
- Durchsetzung von Werklohnansprüchen
- Streitigkeiten bei Bauzeit und Behinderungen
- Gewährleistungsrechtliche Vertretung
Für Bauträger:
- Rechtliche Begleitung von Bauprojekten
- Gestaltung von Erwerbsverträgen
- Konfliktmanagement mit Käufern und Subunternehmern
Für private und gewerbliche Bauherren:
- Prüfung und Verhandlung von Bauverträgen
- Begleitung während der Bauausführung
- Vertretung bei Mängeln und Bauverzögerungen
- Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
Digitale Mandatsanfrage
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Hinweis: Die digitale Mandatsanfrage stellt keine verbindliche Mandatsanfrage dar. Ein Mandatsverhältnis entsteht erst durch Abschluss eines separaten Mandatsvertrags.