Mieterhöhung aus Vermietersicht

Was Sie als Vermieter wissen müssen

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Die Mieterhöhung ist ein wichtiges und oft herausforderndes Thema im Mietrecht, das sowohl für Vermieter als auch für Mieter von großer Bedeutung ist. Als Vermieter möchten Sie möglicherweise die Miete an die aktuelle Marktlage oder an gestiegene Betriebskosten anpassen. Jedoch sind die gesetzlichen Vorgaben zur Mieterhöhung klar geregelt, und es gibt spezifische Voraussetzungen und Formvorschriften, die beachtet werden müssen. Insbesondere spielen die vertraglichen Vereinbarungen und die Mietpreisbremse eine wichtige Rolle. Dieser Text gibt Ihnen als Vermieter einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Grundlagen der Mieterhöhung und welche Schritte Sie befolgen müssen, um eine rechtssichere Mieterhöhung durchzuführen.

Mieterhöhung gemäß § 558 BGB – Die wichtigsten Regelungen

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) stellt klar, dass eine Mieterhöhung grundsätzlich nur dann zulässig ist, wenn bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind. Die relevantesten Regelungen finden sich in § 558 BGB, der die Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete betrifft.

1. Die ortsübliche Vergleichsmiete

Nach § 558 Abs. 1 BGB ist eine Mieterhöhung grundsätzlich nur dann zulässig, wenn die neue Miete der ortsüblichen Vergleichsmiete entspricht. Dies bedeutet, dass der Vermieter die Miete nur in dem Umfang erhöhen kann, wie es für vergleichbare Wohnungen in der gleichen Region üblich ist. Die ortsübliche Vergleichsmiete wird häufig anhand von Mietspiegeln oder durch Vergleich von Mietpreisen ähnlicher Wohnungen ermittelt.

Um die Mieterhöhung gerechtfertigt vorzunehmen, muss der Vermieter den Mietspiegel oder andere geeignete Vergleichsquellen nachweisen, die die ortsübliche Vergleichsmiete belegen. In vielen Städten und Regionen gibt es mittlerweile offizielle Mietspiegel, die als Grundlage für die Berechnung einer zulässigen Mieterhöhung dienen.

2. Mieterhöhung nur alle 15 Monate

Gemäß § 558 Abs. 3 BGB darf der Vermieter die Miete nur alle 15 Monate erhöhen. Diese Frist sorgt dafür, dass Mieter nicht ständig mit Mieterhöhungen konfrontiert werden und gibt ihnen genug Zeit, sich an die Veränderungen der Mietkosten anzupassen.

3. Obergrenze der Mieterhöhung

Die Mieterhöhung darf nicht mehr als 20 % der bisherigen Miete innerhalb von drei Jahren betragen, es sei denn, es gilt eine regionale Mietpreisbremse (siehe dazu weiter unten). In bestimmten Städten und Regionen, in denen die Mietpreise stark angestiegen sind, liegt die Grenze sogar bei 15 % innerhalb von drei Jahren.

4. Formalitäten und Fristen

Ein weiteres wichtiges Kriterium für eine rechtmäßige Mieterhöhung ist, dass sie schriftlich und unter Einhaltung bestimmter Fristen erfolgen muss. Der Vermieter muss dem Mieter eine formelle Mieterhöhungserklärung übermitteln, die den aktuellen Mietzins, den neuen Mietzins und die Berechnungsgrundlage für die Erhöhung umfasst. Die Mieterhöhung tritt frühestens nach Ablauf von zwei Monaten nach Zugang des Mieterhöhungsverlangens in Kraft, vorausgesetzt, der Mieter stimmt zu.

Vertragliche Regelungen und Mieterhöhung

Ein wichtiger Punkt, den Vermieter bei der Mieterhöhung berücksichtigen müssen, sind die vertraglichen Regelungen im Mietvertrag. Diese können in verschiedenen Punkten Einfluss auf eine Mieterhöhung haben.

1. Vereinbarungen im Mietvertrag

In vielen Mietverträgen sind bereits Mieterhöhungsregelungen festgelegt. Oft ist eine regelmäßige Mieterhöhung, die sich an der Marktmiete orientiert, vereinbart. In solchen Fällen müssen Vermieter keine separate Mieterhöhung im Sinne von § 558 BGB vornehmen, sondern können sich auf die im Mietvertrag bereits festgelegten Vereinbarungen berufen.

Beispielsweise könnte im Mietvertrag eine indexierte Mietvereinbarung vorliegen, die besagt, dass die Miete an den Preisindex für Lebenshaltungskosten gekoppelt ist. In diesem Fall müssen Vermieter lediglich den Index überprüfen und gegebenenfalls anpassen.

2. Mietanpassungen durch Modernisierung

Ein weiterer wichtiger Punkt, den Vermieter bei einer Mieterhöhung im Hinterkopf behalten sollten, ist die Modernisierungsklausel. Wenn der Vermieter die Wohnung modernisiert oder umfassend renoviert hat, kann er gemäß § 559 BGB die Miete um 8 % der Kosten der Modernisierungsmaßnahme erhöhen. Diese Mieterhöhung ist jedoch ebenfalls an klare gesetzliche Vorgaben gebunden und muss ebenfalls schriftlich erfolgen.

3. Mietpreisbremse – Einschränkungen der Mieterhöhung

Die Mietpreisbremse, die in vielen Ballungsgebieten und Großstädten greift, schränkt die Mieterhöhung auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete ein. Sie gilt jedoch nur für Bestandsmietverhältnisse und nicht für Neubauten oder umfassend sanierte Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet wurden.

Wenn also ein Mieter bereits in einer Wohnung lebt, in der die Mietpreisbremse gilt, kann der Vermieter die Miete nur um einen bestimmten Prozentsatz erhöhen. Ein Verstoß gegen die Mietpreisbremse kann zu rechtlichen Konsequenzen führen und den Vermieter zur Rückzahlung der zu viel gezahlten Miete verpflichten.

Mieterhöhung bei gestiegenen Betriebskosten

Ein weiteres Beispiel für eine Mieterhöhung kann durch gestiegene Betriebskosten erfolgen. Wenn die Betriebskosten (z.B. für Wasser, Heizung oder Müllabfuhr) steigen, hat der Vermieter die Möglichkeit, diese Erhöhungen anteilig auf den Mieter umzulegen. Dies geschieht durch eine Anpassung der Betriebskostenabrechnung, die jährlich erstellt werden muss.

Wichtig zu beachten ist, dass die Betriebskostenabrechnung transparent und nachvollziehbar sein muss. Der Mieter hat das Recht, die einzelnen Posten der Abrechnung zu überprüfen. Sollte der Vermieter fehlerhafte oder intransparente Abrechnungen vorlegen, kann dies zu rechtlichen Problemen führen.

Fazit – Die richtige Vorgehensweise bei Mieterhöhungen

Die Mieterhöhung ist ein komplexes Thema, das sowohl für Vermieter als auch für Mieter eine sorgfältige Handhabung erfordert. Als Vermieter sollten Sie sicherstellen, dass Sie alle gesetzlichen Vorgaben und vertraglichen Vereinbarungen genau einhalten, um rechtliche Risiken zu vermeiden. Eine rechtssichere Mieterhöhung ist nur dann möglich, wenn Sie die ortsübliche Vergleichsmiete, die Mietpreisbremse und die vertraglichen Bestimmungen im Mietvertrag korrekt anwenden.

Bei Unsicherheiten über die Zulässigkeit einer Mieterhöhung oder bei der Anpassung der Miete aufgrund von Modernisierungen oder Betriebskosten sollten Vermieter rechtzeitig rechtlichen Rat einholen, um keine Fehler zu begehen. So können Sie Ihre Mieterhöhung korrekt durchführen und Konflikte mit dem Mieter vermeiden.

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